Ausschreibung 2021

Der Preis wird im Oktober 2021 über digitale Kanäle international ausgeschrieben und im Jahr 2023 verliehen. Er richtet sich weltweit an Zeichner*innen, die ihre digitalen und/ oder traditionell gezeichneten Karikaturen im musealen und wissenschaftlichen Kontext präsentieren möchten. Teilnehmen können Künstler*innen, Studierende und Absolvent*innen einer künstlerischen oder grafischen Ausbildung sowie künstlerisch tätige Personen aus dem In- und Ausland ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Wahl des Themas bleibt dem bzw. der Künstler*in überlassen.

Einreichfrist: 01.10.2021 bis 31.07.2022

Preise

Es werden Preise an nationale und/oder internationale Gewinner*innen im Wert von über € 30.000 verliehen. Sie teilen sich wie folgt auf:

SOKOL-Würdigungspreis für besondere Leistungen oder Lebenswerk€ 11.000

SOKOL-Hauptpreis für digitale Karikatur€ 11.000

SOKOL-Förderpreis – € 4.000

AIR – ARTIST IN RESIDENCE Niederösterreich Stipendien – maximal € 2.600
An internationale Teilnehmer*innen werden zwei Stipendien von AIR – ARTIST IN RESIDENCE Niederösterreich vergeben. Diese umfassen die kostenlose Unterbringung in einer Atelierwohnung in Krems für jeweils zwei Monate (Wert des Appartments/Studiomiete über € 2.000), einen monatlichen Zuschuss von jeweils € 1.300 und die persönliche Betreuung vor Ort. Österreichische Kunstschaffende sind von der Vergabe der Stipendien ausgeschlossen.

Einreichung

1. Die Einreichunterlagen sind von den Teilnehmer/innen als Portfolio in Datenform (Format PDF, max. Dateigröße 5 MB) oder als Link zu einem Online-Portfolio bzw. zu einer Homepage, einer Galerie oder einer Facebook-Seite bis spätestens 01.09.2022, 20:00 Uhr (MEZ) an die folgende E-Mail-Adresse zu schicken: sokol_prize@karikaturmuseum.at.

2. Das Portfolio hat eine Zahl von mindestens vier und maximal zehn Arbeiten zu umfassen und sollte möglichst aus den letzten zwei Jahren stammen. Bitte keine Originale schicken, diese werden nicht retourniert! Eine Haftung für abgegebene Originale wird nicht übernommen. Die Einreichunterlagen sollen darüber hinaus einen ein- bis zweiseitigen Lebenslauf enthalten, der folgende Daten einschließt: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Berufsbezeichnung, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontoverbindung. Einsendungen sind auf Einladung und in Eigeninitiative möglich.

3. Einsendungen, die nicht den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechen, werden nicht weiter berücksichtigt. Eine gesonderte Verständigung über die Nichtberücksichtigung erfolgt nicht.

4. Die Einsendungen werden nach Ablauf der Einreichfrist von einer unabhängigen Fachjury gesichtet. Die Fachjury ist auch berechtigt, Künstler*innen von sich aus für den Wettbewerb vorzuschlagen. Es erfolgt eine Beurteilung aller Einsendungen durch die einzelnen Jurymitglieder, die unabhängig voneinander und online nach einem vorgegebenen Punktesystem bewerten.

In erster Linie wird das Portfolio der Künstler*innen bewertet. Neben der Erreichung des Ausschreibungsziels und der kreativen Idee stehen der besondere Grad an Originalität, die zeichnerische Qualität, die inhaltliche Aussagekraft, der innovative Geist und die medial interessante Umsetzung als wichtigste Kriterien im Fokus.

Die Abstimmungen der Fachjury sind nicht öffentlich, das Ergebnis endgültig und auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar. Hinsichtlich der eingereichten Vorschläge sind die Jurymitglieder bis zur Bekanntgabe des Preisträgers bzw. der Preisträgerin durch die Jury zur Verschwiegenheit verpflichtet.

5. Die Gewinner/innen werden nach erfolgter Ermittlung zeitnah per E-Mail verständigt. Eine persönliche Verständigung anderer Wettbewerbsteilnehmer*innen als der Nominierten erfolgt nicht.

6. Die Preise werden im Frühjahr 2023 im Rahmen der Eröffnung der den Gewinnern aus 2018 und 2023 gewidmeten Ausstellung im Karikaturmuseum Krems in einem festlichen Akt übergeben.

7. Das Karikaturmuseum Krems wendet sich an eine heterogene und breit gefächerte Gruppe von Besucher*innen, darunter auch Kinder, und ist berechtigt, Einsendungen mit menschenverachtenden und diskriminierenden Inhalten von der Wettbewerbsteilnahme auszuschließen. Der Veranstalter hat keine Verpflichtung, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen. Teilnehmer*innen, die versuchen, den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren, oder gegen geltendes Recht oder gegen die Rechte Dritter verstoßen, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

Kontakt

Karikaturmuseum Krems
Museumsplatz 5
3500 Krems an der Donau
T: +43 2732 908010
F: +43 2732 908011
www.karikaturmuseum.at
E-Mail: sokol_prize@karikaturmuseum.at

Rechtliches

Die Wettbewerbsteilnehmer*innen müssen Schöpfer*innen der eingereichten Werke und damit Urheber*innen im Sinne von § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBI. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung sein. Mit der Einreichung eines Portfolios an die angegebene E-Mail-Adresse räumen die Künstler/innen dem Karikaturmuseum Krems das Recht ein, die Arbeiten an die Jurymitglieder weiterzuleiten. Darüber hinaus geben die Wettbewerbsteilnehmer/innen ihr Einverständnis, im Fall der Nominierung zum Sokol-Preis für digitale Karikatur, kritische Zeichenkunst und Satire dem Karikaturmuseum Krems unentgeltlich das Recht einzuräumen, das bzw. die nominierte(n) Werk(e) in der Ausstellung zu präsentieren und im Zusammenhang mit der Ausstellung und der Preisverleihung zu verwerten. Dies umfasst die Veröffentlichung und Verwertung der Arbeiten im Rahmen der Berichterstattung, Dokumentation, Publikation und von Werbezwecken.

Das zeitlich und sachlich uneingeschränkte kostenfreie Reproduktionsrecht für den Katalog, die Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (inkl. Internet, alle Social-Media-Kanäle, nicht-kommerzielle Apps), die Ausstellungsvermittlung und für Dokumentationszwecke nach Ausstellungsende gilt mit der Einreichung von Unterlagen ebenfalls als erteilt, wenn der/die Teilnehmer/in nicht ausdrücklich schriftlich anders verfügt. Die Werknutzung hat jeweils unter der Nennung des/der Wettbewerbsteilnehmers/in als Urheber/in zu erfolgen.

Zum Zweck von Vertragsabwicklung sowie Veröffentlichung im Fall einer Nominierung werden die Daten des/der potentiellen Preisträgers/Preisträgerin gemäß DSGVO verarbeitet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/innen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.

Mit dem Preisgeld ist die Rechteeinräumung abgegolten. Ein weiterer Kostenersatz oder Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen. Die nicht siegreichen Wettbewerbsteilnehmer/innen erhalten keine Aufwandsentschädigung.

 

 

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